Wussten Sie es? Reiseveranstalter sind in Deutschland und anderen europäischen Ländern dazu verpflichtet, sich für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Das bedeutet, dass die vom Reiseveranstalter ausgesuchte und bezahlte Versicherung, im Fall der Insolvenz des Veranstalters, bereits gezahlte Kundengelder zurück bezahlt.
Die Sunweb Group ist dem Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR) in den Niederlanden angeschlossen. SGR sichert daher auch alle Sunweb-Paketreisen des Reisevermittlers Sunweb Germany GmbH gegen die unwahrscheinliche Insolvenz Sunwebs ab.
Was bedeutet das genau für Sie?
✔ Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz unsererseits, ist ihr bereits bezahlter Betrag abgesichert
✔ In diesem Fall zahlt Ihnen SGR das Geld zurück
✔ Für Sie bedeutet das trotzdem keine Mehrkosten. Die Absicherung ist automatisch in unsere Pauschalen inkludiert
✔ Bei jeder Buchung einer Ski-Pauschale erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein, der Ihnen Ihre finanzielle Absicherung bestätigt
✔ Sowohl die Anzahlung, als auch die Restzahlung, fallen unter die Absicherung der SGR
SGR - Stichting Garantiefonds Reisgelden
SGR steht für Stichting Garantiefonds Reisgelden (übersetzt: Reisekostenerstattungs- und Garantiefonds). Dies ist der Garantiefonds, den die Sunweb Group zur finanziellen Absicherung ihrer Pauschalreisen gewählt hat. In dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, in dem die Sunweb Group ihre Geschäftstätigkeit einstellen würde, haben Sie entweder die Wahl, Ihren Urlaub wie geplant fortzusetzen, oder Sie haben Anspruch auf eine volle Rückerstattung. Die beste Nachricht für Sie: Dieser Schutz kostet Sie absolut nichts.
Warum benötigen Reiseveranstalter eine gesonderte Absicherung?
Denn das Verkaufen von Urlauben hat einen großen Unterschied gegenüber dem Verkauf anderer Produkte: Der Kunde bezahlt den Urlaub bereits vor Reisebeginn, da der Reiseveranstalter und alle seine Partner vor Ort, bereits dann Aufwendungen für den Kunden erbringen und Zeit in die Buchung investiert haben. In der Regel ist dieses System super - der Kunde sichert sich seinen Traumurlaub und muss sich vor Ort um nichts mehr kümmern, während der Reiseveranstalter durch die Vorabzahlung sicher stellt, dass seine erbrachten Leistungen nicht unbezahlt bleiben. Im Fall einer Insolvenz eines Reiseveranstalters, bedeutet das für den Kunden jedoch auch, dass bereits bezahltes Geld vom Reiseveranstalter nicht zurück bezahlt werden kann, obwohl er auch keinen Urlaub anbietet, seine Leistung also nicht erbringt. Um Sie als Kunden in diesem Fall zu schützen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sich ein Reiseveranstalter für den Fall einer Insolvenz absichert.